Abstimmungen und Wahlen

Das Stimmregister basiert auf dem Einwohnerregister, enthält aber auch alle gemeldeten und stimmberechtigten Auslandschweizer.
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht. Für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein. Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt bei Abstimmungen bis 3 Wochen vorher. Falls Sie das Stimm- und Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies der Gemeindeverwaltung (033 729 88 11). Ab Erhalt der Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen können Sie brieflich abstimmen oder wählen. 

Öffnungszeit Wahl-/Abstimmungslokal Gemeindehaus: Wahl-/Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe

Brieflich kann die Stimme ohne Bedingungen von einem beliebigen Ort der Schweiz abgegeben werden, ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. 

  • Bei Postaufgabe das Antwortkuvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag der Post übergeben.
  • Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis spätestens Samstag, 18'00 Uhr.

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert „Stimm-/Wahlzettel“ und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post zustellen (bitte frankieren), während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den bezeichneten Briefkasten legen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmzettel sich nicht im verschlossenen amtlichen Antwortkuvert befindet
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
  • das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft

https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/wie-wird-der-stimmzettel-richtig-ausgefullt/